Lageplan – Was muss man darüber wissen?

posted am: 7 Marz 2019

Der Begriff Lageplan wird in diversen Hinsichten verwendet. Im Allgemeinen kann man sagen, dass ein Lageplan, beispielsweise von dem Vermessungsbüro Seitz, die maßstäbliche Aufsicht eines bestimmten Gebietes zeigt. Genauer gesagt, stellt sie die Verordnung von Bauwerken, Straßen, Wege, Bodenbeläge und die Vegetation zueinander dar. Der Detailgrad ist hierbei zweckmäßig gewählt und hängt in der Regel von der Größe des Ausschnittes und vom Maßstab des Plans ab. 

In der Regel verhalten sich der Maßstab und die Anzahl der dargestellten Elemente umgekehrt proportional. Also gilt, je größer der Maßstab ist, umso weniger oder genauer werden die einzelnen Elemente dargestellt.   

Die Darstellung des Plans sollte im Hinblick darauf gewählt werden, was der Lageplan vermitteln soll. Der Plan muss sich also nicht an der realen Darstellung orientieren, sondern kann bezüglich der Grafik frei gestaltet werden. Es ist das Ziel, die Aufmerksamkeit des Betrachters auf den primären Inhalt zu lenken, damit eine Kernaussage prägnant dargestellt wird.   

Was zeigt der Lageplan? 

Der Plan setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Dem schriftlichen und dem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil findet man eine wörtliche Beschreibung des Grundstücks und der Umgebung. Zudem findet man eine Feststellung der Baulasten und die Nennung des Bauherrn. Außerdem werden alle relevanten Zahlen aufgeführt.   

Im zeichnerischen Teil ist das Grundstück aus der Vogelperspektive dargestellt. Der Maßstab beträgt in den meisten Fällen 1:200. Allerdings kann der Maßstab variieren. Neben dem Grundstück werden ebenfalls die Umgebung und anliegende Grundstücke abgebildet. Diese Informationen sind wichtig, weil sie zum Beispiel die Höhe und die Breite einer Bebauung beeinflussen können. Des Weiteren müssen die Abstände zu umliegenden Gebäuden eingehalten werden. Grünflächen werden separat hervorgehoben. Dies ist wichtig für den bestehenden oder geplanten Baumbestand.   

Was ist ein amtlicher Lageplan? 

Der amtliche Plan ist eine Sonderform, welche im Rahmen eines Bauantrags eine entscheidende Rolle spielt. Dieser besteht einerseits aus einem zeichnerischen und andererseits aus einem schriftlichen Teil und basiert auf einem Katasterplan. In der Regel beläuft sich der Maßstab auf 1:500 und stellt ein genaues Abbild des Gebietes dar. Gewöhnlicherweise sind Informationen wie Gebäudekanten, Höhekoten, Baugrenze und Straßenzüge im amtlichen Katasterplan enthalten. Außerdem beinhaltet der schriftliche Teil Informationen zu Baumassen-, Grundflächen und Geschossflächenzahl.   

Was muss man bei der Erstellung beachten? 

Diese Pläne dürfen ausschließlich von vereidigten Fachleuten, von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder ähnlichen befähigten Personen erstellt werden. Hierbei muss unbedingt die amtliche Liegenschaftskarte beachtet werden. Diese Karte legt die Abgrenzungen und Lagen einzelner Grundstücke fest. Des Weiteren lässt sich der Besitzer des Grundstucks finden. In den meisten Gemeinden gibt es eine Vermessungsabteilung, welche für die Überprüfung zuständig ist. Doch nicht nur bauliche Daten müssen genannt werden. Auch Eigentümer, Anrainer und deren Adressen müssen vermerkt sein.

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